Zusammenfassung: Der Autor behandelt in einer umfassenden rechtshistorischen Analyse der Entwicklungsgeschichte des UrhG die Frage nach der Auslegung des Begriffs des " ausübenden Künstlers". In diesem Zusammenhang prüft er auch, ob diese Bezeichnung eine künstlerische Betätigung voraussetzt und erläutert, ob auch Sport- oder Rundreporter als ausübende Künstler qualifiziert werden können. Aufbauend auf einer Darstellung der Entstehungsgeschichte des Römer Leistungsschutzabkommens bespricht er schließlich Entscheidungen deutscher Gerichte zu dieser Frage.