Ändern sich die Verhältnisse, bei denen zunächst ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, vor Beginn der tatsächlichen Nutzung eines Gegenstands, so kann eine Berichtigung nur gem § 12 Abs 11 UStG erfolgen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.