Eine dt Gemeinde führt einen Luftkurort als Betrieb gewerblicher Art. Sie erhebt von ihren Kurgästen eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag, der zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen dient.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.