Ein Tourismusverband führte einen Betrieb gewerblicher Art "Radweg X". Dessen betriebliche Tätigkeit sollte die Planung und Errichtung eines Radwegs, einen Radverleih, den Handel von Radtrikots sowie das Einheben von Parkgebühren umfassen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.