Eine gemeinnützige GmbH ist Rechtsträgerin mehrerer Krankenanstalten und betreibt am Standort eines Krankenhauses eine Kinderbetreuungseinrichtung. Diese ist organisatorisch dem Krankenhaus eingegliedert und steht nur den Bediensteten der Krankenanstalten gegen Entgelt offen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.