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Kommunalsteuerbefreiung: Abgrenzung Gesundheitspflege vs Körpersport

Steuer-RadarKommunalsteuerrechtAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2022/24RFG-SRa 2022, 181 Heft 4 v. 17.11.2022

Eine gemeinnützige GmbH mit dem Zweck der Förderung der Gesundheit und körperlichen Ertüchtigung von Kindern beschäftigte Bewegungscoaches, die Bewegungsstunden in Schulen durchführten. Für deren Löhne wurde von der Abgabenbehörde Kommunalsteuer vorgeschrieben.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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