Die Beschwerdeführerin hat Sprachunterricht für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 19 Jahren angeboten. Fraglich war, ob für diese Leistungen die USt-Befreiung für Bildungsleistungen gem § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG in Anspruch genommen werden kann.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.