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ImmoESt-Befreiung iZm behördlichen Maßnahmen

Steuer-RadarEinkommenssteuerrechtAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2021/20RFG-SRa 2021, 188 - 189 Heft 4 v. 15.11.2021

Grundstücksveräußerungen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland, insb nach den für die bessere Gestaltung von Bauland geltenden Vorschriften, sind gem § 30 Abs 2 Z 4 EStG von der ImmoESt befreit.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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