Beim Verkauf von Kleingartengrundstücken durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) kommen die Ermittlungsvorschriften für Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung des § 30 Abs 4 EStG zur Anwendung.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.