Eine Stadt beauftragte ein Reinigungsunternehmen zur technischen Durchführung der Betreuung und Einhebung von Benutzungsentgelten für WC-Anlagen für eine bestimmte Zeit. Benutzungsentgelte wurden jedoch nur bei bestimmten Einrichtungen eingehoben und verblieben als Werklohn beim Reinigungsunternehmen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.