Zusammenfassung: Der UFS hat mit seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass ein Mietvertragsabschluss per E-Mail, die digital signiert ist, keine Gebührenpflicht entstehen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 GebG
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Zusammenfassung: Der UFS hat mit seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass ein Mietvertragsabschluss per E-Mail, die digital signiert ist, keine Gebührenpflicht entstehen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 GebG
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