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Keine Gebührenpflicht für Mietverträge mit elektronischer Signatur

GebührenrechtJudikaturMag. Barbara Sommer; Leitner und LeitnerRFG-Sra 2010/11RFG-Sra 2010, 72 Heft 2 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der UFS hat mit seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass ein Mietvertragsabschluss per E-Mail, die digital signiert ist, keine Gebührenpflicht entstehen lässt.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 GebG

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