§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG; § 6 Abs 2 UStG; § 12 UStG
In gegenständlichem Fall hatte sich der VwGH mit dem sofortigen Vorsteuerabzug iZm einer nachweislich beabsichtigten umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ungeachtet der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 3 UStG zu befassen.