Zusammenfassung: In vorliegender Sache war es am UFS, die stundenweise Überlassung einer Sporthalle an Vereine und Schulen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache war es am UFS, die stundenweise Überlassung einer Sporthalle an Vereine und Schulen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG