Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des UFS zur Frage der Anwendbarkeit einer Steuerbefreiung bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland. Ist eine Begünstigung auch dann möglich, wenn die Baumaßnahme teilweise im Interesse des von der Enteignung betroffenen Bauwerbers liegt?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 GrEStG