§ 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG
Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des EuGH zur Frage, ob die Lieferung von Wasser und die Verlegung einer Wasserleitung als einheitliche Leistung iSv Art 4 Abs 5 der 6. EG-RL anzusehen ist und demnach auch für die Verlegung der Wasserleitung der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.