; § 12 Abs 2 UStG
Der Beitrag informiert kurz darüber, dass Vorsteuerabzüge die zwischen dem 1.1.1995 und dem 1.2.2005 geltend gemacht wurden, nicht unter Berufung auf die Bagatellgrenze von 10% versagt werden können.
VwGH 17.10.2007, 2003/13/019
; § 12 Abs 2 UStG
Der Beitrag informiert kurz darüber, dass Vorsteuerabzüge die zwischen dem 1.1.1995 und dem 1.2.2005 geltend gemacht wurden, nicht unter Berufung auf die Bagatellgrenze von 10% versagt werden können.
VwGH 17.10.2007, 2003/13/019