Gemäß § 307 Abs 1 Satz 1 dBGB unwirksam ist nach Ansicht des dt BGH die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete AGB-Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist. BGH 16. 4. 2026, III ZR 152/25.

