Das Unternehmen wollte wegen langfristig unkündbarer Mietverträge für die Geschäftsräume jener Filialbetriebe, die Verluste erwirtschaften, eine Drohverlustrückstellung bilden. Da das Unternehmen die Räume aber weiterhin nutzt, versagte der VwGH die Rückstellungsbildung. - VwGH 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009.