RL 2009/138/EG : Art 274, Art 292
Aus Art 274 Abs 1 und Abs 2 Buchst e RL 2009/138/EG (Solvabilität II) ergibt sich, dass grds das Recht des Herkunftsmitgliedstaats des Versicherungsunternehmens die Sanierungsmaßnahmen und das Liquidationsverfahren über das Versicherungsunternehmen sowie deren Wirkungen auf Rechtsverfolgungsmaßnahmen einzelner Gläubiger regelt (grds Anwendung der lex concursus).