Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2002 (JStG 2022), vgl BR-Dr 457/22, sind steuerliche Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen ab 2023. Derartige Anlagen erleben angesichts der drohenden Energieknappheit einen regelrechten Boom. Dem soll durch eine umfassende Steuerbefreiung für kleinere und mittlere Solaranlagen Rechnung getragen werden. Auch sollen bislang für die Implementierung solcher Anlagen bestehende bürokratische Hemmnisse verringert bzw beseitigt werden. Im Folgenden werden einzelne der angedachten Maßnahmen im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht vorgestellt.