Stellt sich nachträglich heraus, dass der Leistungserbringer nicht als Unternehmer einzustufen ist, ist für die aus der Rechnung des Leistungserbringers geltend gemachte Vorsteuer sogar im Fall der Rechnungsberichtigung keine Korrektur nach § 16 UStG möglich. - VwGH 8. 9. 2022, Ro 2020/15/0025.