Nach der Maxime der kundenfeindlichsten Auslegung ist im Verbandsprozess von mehreren Auslegungsalternativen einer Klausel die kundenungünstigste der AGB-Inhaltskontrolle zu unterziehen. Während die Geltung dieses Postulats im Ausgangspunkt unstrittig ist, ist allerdings seine dogmatische Begründung unklar. Überdies stellt sich die Frage, ob sich nicht auch eine strengere Handhabung der Transparenzkontrolle im Verbandsverfahren begründen lässt.