(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2022/44)
Das BVwG hat sich in drei dieselbe Sache betreffenden Erkenntnissen1 ausführlich mit Fragen der Beteiligungspublizität bei Investmentfonds auseinandergesetzt. Der vorliegende Beitrag diskutiert diese Erkenntnisse und insb die Rechtsfrage, wen die Meldepflicht nach den §§ 130 ff BörseG 2018 bei einem Investmentfonds trifft.