1. Einleitung und Verhandlungsgang1
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 ("CSDD-Richtlinie") vorgelegt.2 Grundlage für den Vorschlag bildeten Aufforderungen sowohl seitens des Europäischen Parlaments als auch des Rates, Unionsvorschriften zur branchenübergreifenden Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorzuschlagen.3 Gemeinsam haben sich die drei Institutionen der EU schließlich verpflichtet, einen Rechtsrahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen.4