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Nachhaltigkeit und Lieferkette

WirtschaftsrechtDr. Anna Wolf-Posch, LL.M./Mag. Ingrid SchöberlRdW 2022/611RdW 2022, 748 Heft 11 v. 17.11.2022

1. Einleitung und Verhandlungsgang11Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten sind die der Autoren und geben weder die Ansichten von CERHA HEMPEL noch der Industriellenvereinigung wieder.

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 ("CSDD-Richtlinie") vorgelegt.22COM (2022) 71 final; im Folgenden die Richtlinie oder die CSDD-RL (vom englischen Titel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Grundlage für den Vorschlag bildeten Aufforderungen sowohl seitens des Europäischen Parlaments als auch des Rates, Unionsvorschriften zur branchenübergreifenden Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorzuschlagen.33Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen (2020/2129[INL]); Schlussfolgerungen des Rates zu Menschenrechten und menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten vom 1. Dezember 2020 (13512/20). Gemeinsam haben sich die drei Institutionen der EU schließlich verpflichtet, einen Rechtsrahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen.44Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission - Gesetzgeberische Prioritäten der EU für 2022.

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