Die EU-Mobilitätsrichtlinie soll in Österreich durch ein neues EU-Umgründungsgesetz umgesetzt werden, das die grenzüberschreitende Umwandlung (Sitzverlegung), Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften regelt. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.