BVergG 2018: § 344 Abs 1 Z 1
VfGH 1. 3. 2022, E 1531/2021
In einem offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung informierte die Auftraggeberin die Bieter, mit welchem Unternehmer sie den Abschluss der Rahmenvereinbarung beabsichtige. Daraufhin brachte die Antragstellerin beim BVwG einen Nachprüfungsantrag zur Nichtigerklärung der "Zuschlagsentscheidung" ein. Der VfGH hatte sich mit dem darauffolgenden zurückweisenden Beschluss des BVwG zu befassen.