IO: §§ 28, 29
"Unentgeltliche Verfügungen" des Schuldners in den letzten zwei Jahren vor Insolvenzeröffnung sind nach § 29 Z 1 IO grds anfechtbar. Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist (wie hier).