Die laufende Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien mit allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung fremdverhaltenskonformer Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen machte eine grundlegende Überarbeitung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2010) notwendig. Der bisherige Aufbau der VPR wurde zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die VPR daher als "Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021)" neu verlautbart (RL des BMF vom 7. 10. 2021, 2021-0.586.616, BMF-AV Nr. 140/2021).