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Zur Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen für verhängte Kartellstrafen

SteuerrechtUniv.-Ass. Denise Schmaranzer, BSc LLM/Lukas Birklbauer, LLB BScRdW 2021/583RdW 2021, 726 Heft 10 v. 15.10.2021

Der VwGH11VwGH 19. 3. 2021, Ra 2019/13/0062, RdW 2021/305, 381. erkennt, dass eine Schadenersatzzahlung, die ein Dienstnehmer aufgrund von rechts- oder vertragswidrigem Verhalten an den Dienstgeber als Ausgleich für eine über den Dienstgeber verhängte Strafe leistet, als Werbungskosten abzugsfähig ist, sofern ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang besteht. Ein solcher wird dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen aus beruflichen Gründen veranlasst war. Grds unschädlich für Zwecke der Beurteilung der Ab-

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