Mit der Kapitalmaßnahmen-VO legt der Bundesminister für Finanzen die Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten bei diversen Kapitalmaßnahmen (ua Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Emission von Bezugsrechten auf Aktien oder die Lieferung von Wertpapieren iZm Wandelschuldverschreibungen) fest. Entgegen ihrem Titel ist die Verordnung nicht auf die KESt-Behandlung dieser Kapitalmaßnahmen beschränkt, sondern erfasst auch Kapitalmaßnahmen im Veranlagungsweg. Materielle Steuerbefreiungen durch die Kapitalmaßnahmen-VO, etwa für verbriefte Wandelschuldverschreibungen, als präzisierende Durchführungsverordnung werden darin allerdings nicht normiert.