Verkauft der Eigentümer einer privaten Sammlung die betreffenden Gegenstände in mehreren Schritten, begründet dies nur dann die Unternehmereigenschaft iSd UStG, wenn einigermaßen dem Bild eines gewerblichen Händlers entsprochen wird. Eine größere Anzahl von Verkaufsgeschäften reicht für sich allein nicht aus, um Umsatzsteuerpflicht anzunehmen. - VwGH 30. 6. 2021, Ro 2019/15/0180.