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Kondiktionsanspruch aus Geschäftsbetrieb verjährt erst nach 30 Jahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/270RdW 2012, 273 Heft 5 v. 18.5.2012

ABGB §§ 1431, 1479, 1480, 1486 Z 1

Der Kondiktionsanspruch eines Unternehmers nach § 1431 ABGB auf Rückzahlung einer im Rahmen des Geschäftsbetriebs irrtümlich erbrachten Geldleistung verjährt nach 30 Jahren. Die analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 1 ABGB ist nicht gerechtfertigt.

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