ABGB §§ 1431, 1479, 1480, 1486 Z 1
Der Kondiktionsanspruch eines Unternehmers nach § 1431 ABGB auf Rückzahlung einer im Rahmen des Geschäftsbetriebs irrtümlich erbrachten Geldleistung verjährt nach 30 Jahren. Die analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 1 ABGB ist nicht gerechtfertigt.