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UN-Kaufrecht - keine Rügeobliegenheit bei bekannten Mängeln, Beweislast

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/271RdW 2012, 274 Heft 5 v. 18.5.2012

Erste Rsp zur Beweislastverteilung in Art 40 UN-K

UN-K: Art 40

Gem Art 40 UN-K besteht keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers, wenn der Verkäufer den Mangel nicht offenbarte, obwohl er ihn kannte oder darüber nicht in Unkenntnis sein konnte. Letzteres meint grob fahrlässige Unkenntnis.

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