Erste Rsp zur Beweislastverteilung in Art 40 UN-K
UN-K: Art 40
Gem Art 40 UN-K besteht keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers, wenn der Verkäufer den Mangel nicht offenbarte, obwohl er ihn kannte oder darüber nicht in Unkenntnis sein konnte. Letzteres meint grob fahrlässige Unkenntnis.