Art 10 DBA-A/CH befreit Ausschüttungen zwischen österreichischen und Schweizer Kapitalgesellschaften von Quellensteuern (35 % Schweizer Verrechnungssteuer, 25 % österreichische Kapitalertragsteuer), soweit eine Mutter zu mindestens 20 % direkt an einer Tochter beteiligt ist. Nützt oder schadet eine Zwischenschaltung von Personengesellschaften?