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VwGH: Entgelt von dritter Seite bei Straßenbaumaßnahmen

SteuerrechtRdW 2011/788RdW 2011, 766 Heft 12 v. 16.12.2011

Tätigt eine Gemeinde (ein Gemeindeverband) Baumaßnahmen auf der Landes- bzw Bundesstraße gegen Verrechnung der Kosten an Interessenten, so liegt eine Werklieferung mit Entgelt von dritter Seite vor.

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