Das IRÄG 2010 brachte eine Reihe von Änderungen des materiellen und formellen Insolvenzrechts, die für Banken als "institutionelle" Gläubiger von Bedeutung sind. Hier soll ein Überblick über zwei Themenbereiche gegeben werden, die als besonders "bankennah" gelten dürfen, nämlich die Neuerungen bei der Anfechtung und bei der Behandlung von Absonderungsrechten.