Das Bilanzstrafrecht in Österreich führt ein merkwürdiges Zwitterdasein. In der rechtspolitischen Diskussion vernimmt man, in letzter Zeit vermehrt, Forderungen nach einer Sanktionenverschärfung. De lege lata besteht hingegen - das lässt sich ohne Übertreibung sagen - eine ausgesprochene Ratlosigkeit hinsichtlich der Tatbestandsgrenzen. Die nachfolgende Untersuchung diskutiert, im vorgegebenen begrenzten Rahmen notwendigerweise skizzenhaft, Funktion und tatbestandliche Voraussetzungen der bilanzstrafrechtlichen Tatbestände sowie Möglichkeiten einer rechtspolitischen Reform.