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BFH/BRD zu steuerfreien SFN-Zuschlägen

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/637RdW 2010, 610 Heft 10 v. 15.10.2010

Zu einer in Deutschland offensichtlich weit verbreiteten Praxis der "Glättung" von Lohnschwankungen bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit hat der Bundesfinanzhof der BRD nun entschieden, dass Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben können, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden. BFH 17. 6. 2010, VI R 50/09.

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