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VwGH: Betriebsaufgabe durch Verpachtung

SteuerrechtRdW 2009/53RdW 2009, 52 Heft 1 v. 23.1.2009

Die Verpachtung eines Betriebs führt noch nicht zur Betriebsaufgabe, es sei denn, der Betriebsinhaber hätte die Absicht zur Betriebsaufgabe nach außen zu erkennen gegeben. Dabei kommt - im Rahmen des Gesamtbilds der objektiv erkennbaren Verhältnisse - große Bedeutung der Mitteilung des Betriebsinhabers an das Finanzamt zu.

Der Steuerpflichtige verpachtete 1988 seinen Drogeriebetrieb. Im Pachtvertrag übernahm der Pächter die Betriebspflicht.

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