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Innerösterreichische Anwendung von EG-GVO auch ohne ausdrückliche Rezeption?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Heinz Keinert, LL.M. (Berkeley)RdW 2008/533RdW 2008, 565 Heft 9 v. 17.9.2008

Bis zum Erlassen eigener innerösterreichischer Freistellungsverordnungen sind die Prinzipien der jeweiligen EG-GVO - auch ohne ausdrückliche "Rezeption" iSd § 3 öKartG 2005 - innerstaatlich anzuwenden.

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