Am 1. 6. 2008 traten durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008)1 Neuerungen im Bereich Corporate Governance in Österreich in Kraft. Mit dem URÄG 2008 werden die Abschlussprüfungsrichtlinie2 und die Änderungsrichtlinie3 in österreichisches Unternehmensrecht umgesetzt. Das URÄG 2008 bringt strengere Auflagen für Abschlussprüfer, mehr Verantwortung für den Aufsichtsrat und führt zu mehr Transparenz für Aktionäre. Da bisher in Österreich allgemeine gesetzliche Regelungen hinsichtlich Corporate Governance Erklärungen fehlten, werden nunmehr börsenotierte Gesellschaften durch das URÄG 2008 künftig dazu verpflichtet, jährlich einen Corporate Governance Bericht abzugeben.