Dreh- und Angelpunkt der Tätigkeit der KIAB ("Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung") war und ist die Kontrolle des Arbeitsmarkts, also die Überprüfung aller Erwerbstätigen, seien sie nun selbstständig oder unselbstständig tätig; kontrolliert werden dabei sowohl inländische als auch ausländische Erwerbstätige. Die KIAB-Mitarbeiter sind als Organe des Finanzamts tätig und können auch alle verfahrensrechtlichen Schritte der Abgabenbehörde im Rahmen der BAO sowie auch beauftragte Maßnahmen nach dem FinStrG und im Rahmen des Art III Sozialbetrugsgesetz nach der StPO ergreifen.