Mit Albanien bestand bisher noch keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 2000); es tritt am 1. 9. 2008 in Kraft und ist ab dem Steuerjahr 2009 anzuwenden. BGBl III 2008/107.