Erstmals hat der OGH zur Frage Stellung genommen, wie eine mit einem beruflichen Aufstieg verbundene Änderung der Arbeitsbedingungen iZm dem Kriterium der "einen" Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG zu beurteilen ist; er vertritt dabei die Ansicht, dass auch die berufliche Entwicklung entsprechend zu berücksichtigen ist, weshalb eine mit einem beruflichen Aufstieg typischerweise verbundene Veränderung der Arbeitsaufgaben nicht automatisch zum Verlust der Begünstigung des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs 4 ASVG führen darf (hier: Tätigkeit zunächst als Rundgeher, dann als Wartefahrer). OGH 5. 2. 2008, 10 ObS 1/08g.