ABGB: §§ 914 f
ZPO § 502 Abs 1
Bei der Vertragsauslegung - hier: Beurteilung der Frage, ob die Parteien eine konkrete ÖNorm-Bestimmung vereinbart haben - ist im Zweifel jener Auslegung der Vorzug zu geben, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmungen ermöglicht.