Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (2008: ebenfalls 4 %). Erlass des BMF vom 16. 10. 2008, BMF-010222/0230-VI/7/2008.
Durch das Bausparförderungsgesetz 2008, BGBl I 2008/137, wurde weiters der Höchstbetrag für die Förderung von Bausparprämien ab 1. 1. 2009 von bisher 1.000 EUR auf 1.200 EUR angehoben.