Die Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) sind als Zusammenfassung des für Anteilscheine an Kapitalanlage- und Immobilienfonds zu beachtenden Abgabenrechts anzusehen; sie sind ab der Veranlagung 2008 generell anzuwenden und ersetzen die Investmentfondsrichtlinien 2003. Sämtliche allgemeine Aussagen des BMF (insbesondere diverse Informationen) sind eingearbeitet, soweit sie noch von Relevanz sind; alle gesonderten Erlässe und Informationen treten ab sofort außer Kraft und sind nicht mehr zu beachten. Auch Einzelerledigungen, die in den InvFR 2008 keine Deckung mehr finden, sind ab der Veranlagung 2009 nicht mehr zu beachten. RL des BMF vom 17. 10. 2008, BMF-040410/0017-VI/6/2008.