Durch ein Abänderungsprotokoll wird der Methodenartikel des DBA-Polen, BGBl III 2005/12, auf Anregung von polnischer Seite mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2009 abgeändert. Anstelle der bisher für in Polen ansässige Personen vorgesehenen Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Österreich wird zukünftig grundsätzlich die Befreiungsmethode zur Anwendung kommen: