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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2009

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/702RdW 2008, 758 Heft 12 v. 16.12.2008

Die Höhe der gem § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2009 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 220 EUR (2008: 213 EUR). BGBl II 2008/411.

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