Die beklagte Betreiberin von Bau- und Heimwerkermärkten in Deutschland führte im Jänner 2005 eine Rabattaktion durch, für die sie mit dem Slogan "20 % auf alles, ausgenommen Tiernahrung" warb. Für vier Artikel (das Sortiment umfasst etwa 70.000 Artikel) hatte unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten, der zum Aktionsbeginn erhöht worden war. Diese höheren Preise waren auch schon über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt worden; in der Woche unmittelbar vor der Aktion hatte aber ein - nicht als solcher gekennzeichneter - Sonderpreis gegolten.